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Verlängerung der vorläufigen Zulassung und Verlängerung der Frist zur Auflagenerfüllung im Masterstudium

Verlängerung der vorläufigen Zulassung und Verlängerung der Frist zur Auflagenerfüllung im Masterstudium

Sofern Sie Ihren Bachelorabschluss nicht innerhalb der vorgegebenen Frist erreichen, bzw. Ihre Auflagen nicht (vollständig) erfüllt haben (Ihr Zulassungsschreiben im Rahmen der Immatrikulation informiert Sie hierüber), haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf entsprechende Verlängerung zu stellen, um der automatischen Exmatrikulation zu entgehen. Diesen ,von Ihnen unterzeichneten Antrag müssen Sie ca. 2 Wochen vor Semesterende (Mitte März / Mitte September) stellen (Email an radatz@maphy.uni-hannover.de). 

Der Antrag auf Verlängerung der vorläufigen Zulassung muss Informationen darüber enthalten, welche Module Ihres Bachelorstudiums noch offen sind und aus welchem Grund. Fügen Sie vorhandene Nachweise an (z. B. Prüfungsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum). Dabei ist auch relevant, welche der möglichen Prüfungsversuche Sie in Anspruch genommen haben.

Der Antrag auf Verlängerung der Auflagenerfüllung muss Informationen darüber enthalten, welche Auflagen Ihnen insgesamt erteilt wurden, welche davon ggf. bereits bestanden wurden, welche nicht bestanden wurden und aus welchem Grund. Dabei ist auch relevant, welche der möglichen Prüfungsversuche Sie in Anspruch genommen haben. Fügen Sie vorhandene Nachweise an (z. B. Prüfungsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum).

Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung der Zulassung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann und planen Sie Ihr Studium vorausschauend.